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Fibromyalgie – Rechtliche Aspekte
#1
Das die Fibromyalgie schwer zu diagnostizieren ist auf Grund der vielen Symptome und Beschwerden, ist unstreitig und für viele nicht nachvollziehbar.

Die Fibromyalgie wurde bereits 1991 als Krankheitsbild anerkannt und wurde mit der ICD-Nummer M79.7 geführt. Bis vor wenigen Jahren wurde die Fibromyalgie durch Ärzte komplett abgestritten. Selbst mir hat vor einigen Jahren eine Gutachterin, die ausschließlich für Gutachten des Sozialgerichtes tätig ist, persönlich gesagt, eine Fibromyalgie gibt es nicht.

Somit ist es eine Mammutaufgabe, vor Gericht und/oder Rentenanstalt den Bezug auf eine Erwerbsminderungsrente durchzusetzen, obwohl, soweit meine Information richtig ist, die Fibromyalgie als Grund für eine Erwerbsminderungsrente in den entsprechenden Katalog aufgenommen wurde.

Gibt es unter Euch jemanden, der auch versucht eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?


https://www.juraforum.de/lexikon/fibromyalgie 
Alles Liebe
Gabi
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